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FAQ

Produkte und Materialeigenschaften

In erster Linie das Bindemittel und die Art des Einbaues. Bei Zementestrich ist ausschließlich Zement das Bindemittel und Calciumsulfat, in der Umgangssprache Gips, beim Calciumsulfatestrich. Zementestrich wird i.d.R. auf der Baustelle gemischt, erdfeucht eingebaut und muss händisch mit der Schaufel verteilt, mit der Latte abgezogen und die Oberfläche muss mit einem Werkzeug geglättet werden. Calciumsulfat-Fließestrich wird i.d.R. fertig entweder als Trockenmörtel oder im Fahrmischer angeliefert, mit einer am Liefergerät angebrachten Pumpe in flüssiger Form in die Baustelle gepumpt, verläuft weitgehend von selbst und die Oberfläche wird nur noch mit "Schwabbelstangen" nivelliert. Fließestrichoberflächen sind sehr eben und hervorragend zur Aufnahme von großformatigen Plattenbelägen geeignet. Ein weiterer Unterschied ist die Einbaudicke, diese ist gegenüber Zementestrich geringer, hierdurch kann bei gleicher Bodenaufbauhöhe eine dickere Wärmedämmung oder Trittschalldämmung verwendet werden. Auch ist in Verbindung mit einer Fußbodenheizung durch die dünnere Estrichplatte eine spürbar schnellere Reaktionszeit der Heizung zu erwarten. Fließestrich hat i.d.R. deutlich höhere Biegezugfestigkeiten und die Bruchlast ist ebenfalls höher. Dieses verleiht der Fläche eine hohe Stabilität. Ein "Aufschüsseln" findet bei Calciumsulfat-Fließestrich nicht statt, hierdurch bleiben nach dem Verlegen von Belägen die Randfugen geschlossen und es entstehen keine "Schmutzfugen".
Dieses ist eine Bezeichnung nach DIN 18560 (Estrichnorm). CAF hier steht Calciumsulfat- Fließestrich. F 5 steht für die Biegezugfestigkeit, hier 5 N/mm² (F= Flexural [aus dem englischen]= Biege-) des Estrichs.
Die Bezeichnungen kommen aus unterschiedlichen Normen. CA-C25-F5 ist die Bezeichnung nach DIN EN 13813 und gibt die stofflichen und technischen Eigenschaften des Estrichs an. In diesem Fall CA für Calciumsulfatestrich; C25 ist die Angabe der Druckfestigkeit, hier 25 N/mm²; F5 ist der Wert für die Biegezugfestigkeit die dieser Estrich erreicht, hier 5 N/mm². Diese Bezeichnung gilt in der DIN EN 13813 für Calciumsulfatestriche konventioneller Art sowie für Calciumsulfatfließestriche. CAF-F5 ist eine Bezeichnung nach der DIN 18560 Teil 2, das ist die Deutsche Anwendungsnorm. In dieser wird zusätzlich zwischen konventionellem CA Calciumsulfatestrich und CAF Calciumsulfat-Fließestrich in der Bezeichnung unterschieden. Das Augenmerk der technischen Angabe liegt hier ausschließlich auf der Biegezugfestigkeit, hier 5 N/mm², da diese auf Dämmschichten der maßgebliche Faktor ist.
Dieses ist am CE- Zeichen zu erkennen in dem die für das Produkt geltende Produktnorm angegeben wird, bei Estrich ist dieses die DIN EN 13813. Das CE-Zeichen stellt eine Grundlage der Kennzeichnung von Produkten in der EU dar und darf vom Hersteller nur verwendet werden, wenn er für das Produkt eine Leistungserklärung.
Calciumsulfat-Fließestriche unterscheiden sich heute nur in geringem Maße. Dies betrifft nur die Verarbeitung der Estrichmörtel, aber nicht die Produkteigenschaften für den Endverbraucher. So gibt es beispielsweise Unterschiede hinsichtlich der Verarbeitungskonsistenz durch die Verwendung unterschiedlicher Gesteinskörnungen. Im Endergebnis erreichen jedoch alle am Markt befindlichen Calciumsulfat-Fließestriche vergleichbare Produkteigenschaften. Die zur Herstellung von Fließestrichen verwendeten Bindemittel sind Naturanhydrit, Synthetischer Anhydrit, Thermischer Anhydrit, Alpha-Halbhydrate sowie Gemische dieser "Calciumsulfate". Diese Bindemittel bzw. Bindemittelcompounds werden entsprechend der Europäischen Norm DIN EN 13454 geprüft und unterschiedlichen Festigkeitsklassen zugeordnet. Sie weisen dadurch wiederum vergleichbare Produkteigenschaften auf. Detailinformationen zu den Herstellverfahren der unterschiedlichen Calciumsulfat-Bindemittel entnehmen Sie bitte der Rohstoffbroschüre.
Umfangreiche Studien und gammaspektroskopische Messungen belegen, dass Gipse aus RauchgasEntschwefelungsAnlagen (REA-Gipse) im strahlenschutzrechtlichen Sinne als nicht radioaktiv zu bezeichnen sind. Die Ergebnisse diverser Analysen und Untersuchungen lassen die Beurteilung zu, dass die untersuchten REA Gipse ohne Bedenken zur Herstellung von Baustoffen verwendet werden können. Diese Aussagen gelten gleichermaßen für die auf Basis von REA-Gips hergestellten Calciumsulfat-Bindemittel und Calciumsulfat- Fließestriche.