Bevor die Belagsverlegung erfolgen kann, muss der getrocknete Fließestrich einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Hierzu wendet der Bodenleger gängige Prüfmethoden an, die die Qualität des Estrichs sicherstellen.
Prüfung der Belegreife
Die Bestimmung der Belegreife muss gemäß DIN 18560 „Estriche im Bauwesen“ durch die CM-Messung erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Restfeuchte des Estrichs auch mit einer Darr-Probe durchgeführt werden. Elektronische Feuchtemessungen sind nur zum Auffinden der feuchtesten Estrichbereiche zulässig, sie liefern im Allgemeinen nur orientierende Werte. Die erste CM-Messung ist von dem Oberbodenleger als Nebenleistung zu erbringen. Jede weitere Messung stellt eine besonders zu vergütende Leistung dar.
Abhängig von den Herstellerangaben ist die Belegreife je nach Art des vorgesehenen Belages in der Regel bei Restfeuchten von ≤ 0,5 CM-% bei beheizten und unbeheizten Estrichen erreicht.
(Bild: Trotec)
Der Zeitpunkt des Erreichens der Belegreife unterscheidet sich bei Fließestrich trotz höherer Ausgangswassergehalte aufgrund der geringen Schichtdicken nicht von konventionellen Estrichen (siehe Grafik). Fließestriche als Heizestriche trocknen aufgrund des sehr frühen Aufheizzeitpunktes deutlich schneller als konventionelle Heizestriche auf Zementbasis. Aktuelle Untersuchungen im Auftrag des Industrieverbandes WerkMörtel e.V. belegen wissenschaftlich das Trocknungsverhalten von Fließestrichen.
Prüfungen zur Beurteilung der Estrichoberfläche
Die Prüfung und Beurteilung der Estrichoberfläche vor der Belagsverlegung liegt in Verantwortung des Oberbodenlegers und ist, wie bei allen anderen Estrichen, anhand von gewerküblichen Prüfungen durchzuführen. Hierzu zählen z. B. die Gitterritz-, Hammerschlag-, und Benetzungsprüfung. Ist mit den vorgenannten Prüfverfahren eine zweifelsfreie Beurteilung der Estrichoberfläche nicht möglich, kann zusätzlich mittels Oberflächenzugfestigkeitsprüfung oder Probeverklebung und Schälwiderstandsprüfung eine weitere Beurteilung erfolgen. Diese sind keine Regelprüfungen und können nur von qualifizierten Fachleuten vorgenommen werden. Ausführlich Hinweise hierzu gibt das Merkblatt Nr. 4 "Beurteilung und Behandlung der Oberflächen von Calciumsulfat-Fließestrichen".
Prüfung der Ebenheitstoleranzen
Die Beurteilung der Ebenheitsabweichungen erfolgt in der Regel durch eine Inaugenschein-nahme. Sollten Bedenken an der Qualität der Ausführung der Estricharbeiten bestehen, sind stichprobenartige Prüfungen nach DIN 18202 durchzuführen. Dabei dürfen die Ebenheitsabweichungen der Oberfläche Zeile 3 der Tabelle 3 und die Winkelabweichungen der Tabelle 2 nicht überschreiten. Materialspezifische Randverformungen werden in der DIN 18202 nicht erfasst und können somit nicht normativ beurteilt werden. Erfahrungsgemäß sind materialspezifische, vertikale Randverformungen zu tolerieren, wenn diese 5 mm nicht überschreiten (siehe auch Kommentar zur DIN 18365. In der Regel sind bei Fließestrichen nur minimale Randverformungen zu erwarten, welche keinen Einfluss auf die nachfolgende Verlegung des Oberbodens ausüben.
Das Abschneiden des Randdämmstreifens darf erst nach Verlegung des Oberbelages erfolgen. Sollte er vorher entfernt worden sein, besteht die Gefahr, dass bei den Belagsarbeiten die Randfuge durch Spachtelmasse, Kleber oder Fugenmörtel geschlossen wird. Durch die somit entstehenden Mörtelbrücken wird der Trittschallschutz vermindert und die Gefahr von Schäden an der Fußbodenkonstruktion, z. B. Rissbildung, ist gegeben. Deshalb ist in diesem Fall vor den Belagsarbeiten ein neuer Randdämmstreifen zu setzen. Dies stellt eine besonders zu vergütende Leistung dar.
Der Fließestrich ist vor dem Auftragen von Grundierungen/Voranstrichen mit einer herkömmlichen Schleifmaschine mechanisch anzuschleifen und mit einem Industriestaubsauger gründlich abzusaugen. Dabei handelt es sich um den sogenannten Reinigungsschliff, welcher üblicherweise vom Oberbelagsleger durchgeführt wird. Dieses sind besonders zu vergütende Leistungen und gesondert nach VOB Teil C DIN 18352, DIN 18356, DIN 18365 und 18367 auszuschreiben. Sollte ein systembedingtes Anschleifen des Estrichs nach einem vom Hersteller des Estrichmörtels vorzugebenden Zeitraum vorgeschrieben sein, ist dieses unabhängig vom späteren Reinigungsschliff durchzuführen.
Richtige Sanierung von Rissen
Aufgrund von Baustellenklima und Baustellenverkehr kann nicht ausgeschlossen werden, dass vor Belagsverlegung ein Riss im Estrich entsteht. Risse stellen in der Regel kein Problem dar, wenn sie nicht in einer fehlerhaften Fußbodenkonstruktion begründet sind. Risse müssen vor Belagsverlegung kraftschlüssig verschlossen werden. Hierfür muss der Estrich die Belegreife erreicht haben. Kraftschluss bedeutet, dass über den sanierten Riss hinweg die Kräfte ungehindert übertragen werden. Einfach ausgedrückt, muss ein Estrich mit einem sanierten Riss die gleiche Biegezugfestigkeit aufweisen wie derselbe Estrich ohne Riss. Ein so sanierter Riss stellt keinen Mangel dar.
Hilfreiche Information finden Sie in dem Vortrag „Richtige Sanierung von Rissen“ oder in dem Sonderdruck der FußbodenTechnik 06/2014 „Risssanierung, aber richtig“.